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Stiftung Mainzer Theaterkultur

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Mainz · anerkannt 2003

gemeinnützig

Stiftungszweck

(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung der Mainzer Theaterkultur. Dazu obliegt ihr insbesondere die
Förderung
- des Staatstheaters Mainz
- des qualifizierten künstlerischen Theaternachwuchses
- des Kinder- und des Jugendtheaters
- herausragender Produktionen und Veranstaltungen durch Anschaffung notwendiger Musikinstrumente und sonstiger Geräte
- der Öffentlichkeitsarbeit zur Stärkung der Theaterkultur
(2) Zweck der Stiftung ist es auch, ihre Anliegen in angemessener Form der Öffentlichkeit bekannt zu machen um die Bereitschaft zur materiellen Unterstützung zu wecken und um Zustiftungen und Spenden einzuwerben.
(3) Die Stiftung kann sich an der Trägerschaft vergleichbarer Einrichtungen beteiligen; sie kann auch im Rahmen ihrer Zweckbestimmung unselbstständige Stiftungen und Stiftungsfonds als Treuhandvermögen gegen Erstattung der damit verbundenen Kosten übernehmen.
(4) Die Stiftung verwirklicht ihre Aufgaben insbesondere durch Gewährung von zweckgebundenen finanziellen Zuwendungen an steuerbegünstigte Körperschaften sowie sonstige Institutionen soweit diese als gemeinnützig anerkannt sind und sich den in Absatz 1 genannten Anliegen widmen. Sie verwirklicht ihre Aufgaben auch durch Eigenmaßnahmen und zwar dadurch, dass sie auf den Gebieten ihres Zweckes als Trägerin von Veranstaltungen, Ausstellungen oder Konzerte auftritt, ferner durch die Vergabe von Stipendien oder die Auslobung von Preisen. Sie belohnen beispielgebende und nachahmenswerte Leistungen, die im Sinne des Stiftungszwecks erbracht werden.
(5) Es ist jedoch nicht Sinn der Stiftung, staatliche oder kommunale Institutionen aus der Wahrnehmung ihrer Verantwortlichkeit zu entlassen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Kunst & Kultur

Kulturstiftungen erhalten Sammlungen, betreiben Museen, fördern Musik, Theater, Literatur und bildende Kunst oder vergeben Preise und Stipendien an Künstlerinnen und Künstler. Die Förderung von Kunst und Kultur ist in § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung als gemeinnütziger Zweck genannt.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

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Sitz und Erreichbarkeit

Anschrift

Curt-Goetz-Straße 22
55127 Mainz

Gremien und Vertretung

Organe

Stiftungsvorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2003
Anerkennung2003
RechtsformStiftung des privaten Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Förderung beantragen

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Diese Stiftung gehört zu den 147 in Mainz erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Von den 147 Stiftungen mit Sitz in Mainz verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Das Anerkennungsjahr 2003 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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