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Stiftung Mecklenburg

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gemeinnützig

Die Stiftung Mecklenburg ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Schwerin.[1] Sie ist seit 1973 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Heimat & Brauchtum, Kunst & Kultur und Wissenschaft & Forschung.

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Förderung der Mecklenburger Identität, insbesondere des Kulturgutes, durch Sammlung, Pflege, Vermittlung. Förderung der Partnerschaft zu Nachbarländern, insbesondere Schleswig-Holstein. Pflege der niederdeutschen Kultur und kulturellen Infrastruktur der Kommunen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Heimat & Brauchtum

Stiftungen für Heimatpflege und Brauchtum erhalten regionale Traditionen, Trachten, Mundart, Museen und Ortsgeschichte. Die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde ist in § 52 Abs. 2 Nr. 22 der Abgabenordnung genannt.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

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Förderung beantragen

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

In Schwerin sind insgesamt 32 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern führt 213 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Die Anerkennung im Jahr 1973 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Eintrag „Stiftung Mecklenburg“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

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