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Stiftung Parität

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gemeinnützig

Die Stiftung Parität ist eine Stiftung mit Sitz in Saarbrücken.[1] Sie ist seit 2012 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Soziales & Wohlfahrt.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Förderung der Wohlfahrtspflege. Es sollen vor allem die gemeinnützigen Aktivitäten und Zwecke des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Landesverband Rheinland- Pfalz/Saarland e.V. und seiner Mitgliedsorganisationen gefördert werden. Der Stiftungszweck wird verwirklicht durch insbesondere a) die Beschaffung und Zuwendung finanzieller Mittel an den Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband (DPWV) Landesverband Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. und seine Mitgliedsorganisation gemäß § 58 Nr. 1 AO zur Verwirklichung deren steuerbegünstigter Zwecke sowie durch die ganze oder teilweise Übernahme von Gesellschaften des Verbandes und die Ausübung der Gesellschafterrechte; b) die Durchführung eigener Veranstaltungen und Projekte.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Soziales & Wohlfahrt

Stiftungen im Bereich Soziales und Wohlfahrt unterstützen Menschen in schwierigen Lebenslagen: Wohnungslose, Familien in Not, Menschen mit Behinderung, ältere Menschen ohne Angehörige. Viele betreiben eigene Einrichtungen, andere geben Geld an Träger weiter. Rechtlich fällt das unter § 52 Abs. 2 Nr. 9 der Abgabenordnung.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 9.785 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Michael Hamm

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Antrag und Förderpraxis

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

Das Land Saarland führt 190 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Saarland ist dieser Eintrag einer von 190. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Das Anerkennungsjahr 2012 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Saarland, Eintrag „Stiftung Parität“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 25.11.2025. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.