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Stiftung St. Elisabeth - Hospiz Marburg

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gemeinnützig

Die Stiftung St. Elisabeth - Hospiz Marburg ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Marburg.[1] Sie ist seit 2014 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Gesundheit.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Linderung von Krankheitsbeschwerden bei Schwerstkranken und Sterbenden und die Begleitung dieser Menschen unter Einbeziehung ihrer Angehörigen. Ziel ist, Schwerkranken und Sterbenden intensive menschliche Zuwendung und Betreuung zu gewähren und ihnen ein Sterben in Frieden und Würde zu ermöglichen. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch finanzielle Maßnahmen: wie die Förderung der Arbeit des St. Elisabeth - Hospiz Marburg e. V. gemäß seiner aktuellen Satzung und seiner Gesellschaften mit den Einrichtungen dieser Träger, soweit sie gemeinnützig sind und durch Unterstützung von Projekten und Aktivitäten, die alten und todkranken Menschen helfen. Für diese Zwecke kann sie Zuschüsse und Darlehen gewähren, sowie durch Unterstützung von Initiativen und Aktivitäten, die sich kurzfristig als neue notwendige Aufgaben erweisen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 3.737 Stiftungen im Bereich Gesundheit

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

- Theobald Preis (stellv. Vorsitzende), - Marén Kopf (stellv. Vorsitzende), - Dr. Hans Albrecht Oehler (Vorsitzender)

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hessen, Eintrag „Stiftung St. Elisabeth - Hospiz Marburg“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:MarburgLand HessenGesundheitGemeinnützige StiftungStiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 2014