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Stiftung Versöhnungsdienste (vormals Lux et Veritas-Stiftung)

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gemeinnützig

Die Stiftung Versöhnungsdienste (vormals Lux et Veritas-Stiftung) ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in München.[1] Sie ist seit 2011 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Internationales & Entwicklung, Religion & Kirche, Soziales & Wohlfahrt und Wissenschaft & Forschung.

Stiftungszweck

die Förderung a) der Hilfe für politisch, rassisch und religiös Verfolgte sowie die Hilfe für Opfer von Katastrophen, Gewalt- und Straftaten, b) des Wohlfahrtswesens, c) der Jugend- und Kinderhilfe, d) der Religion, insbesondere der der Verbreitung und Stärkung der jüdischen und christlichen Werte, e) des Friedens und der Völkerverständigung, insbesondere der jüdisch-christlichen Zusammenarbeit, f) der Forschung und Wissenschaft im In- und Ausland.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 2.245 Stiftungen im Bereich Internationales & Entwicklung

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Stiftungsvorstand. Dieser vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Seine Mitglieder sind einzelvertretungsberechtigt. Der Vorstand besteht aus zwei und höchstens fünf Mitgliedern. Die Amtszeit der Mitglieder des Stiftungsvorstands beträgt sechs Jahre.

Organe

Stiftungsvorstand und Kuratorium

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bayern, Eintrag „Stiftung Versöhnungsdienste (vormals Lux et Veritas-Stiftung)“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 04.05.2026. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.