Transform 3000 Stiftung
Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Hamburg · anerkannt 2023
gemeinnützig
Zweck laut Satzung
Zweck der Stiftung ist die Förderung
a) von Wissenschaft und Forschung,
b) der Jugend- und Altenhilfe,
c) Kunst und Kultur,
d) Bildung und Erziehung,
e) des Naturschutzes im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder und des Umweltschutzes einschließlich des Klimaschutzes,
f) der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Geflüchtete, Kriegsopfer sowie Opfer von Straftaten und der Hilfe für Menschen, die auf Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden,
g) des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke,
h) des Sports,
i) des demokratischen Staatswesens,
j) der Völkerverständigung,
k) mildtätiger Zwecke
3.
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die finanzielle Förderung und Unterstützung von
a) Hochschulen, Forschungsinstituten und sonstigen wissenschaftlichen Einrichtungen, die Studien oder andere Projekte z.B. im Bereich „Cultural Studies“ durchführen, um Fragen der gesellschaftlichen Chancengleichheit wissenschaftlich zu analysieren und Lösungsansätze für bestehende soziale Ungleichheit zu entwickeln;
b) Einrichtungen, die Aktivitäten im Bereich der Jugend- und Altenhilfe organisieren und durchführen, u.a. mit dem Ziel einergenerationenübergreifenden gesellschaftlichen Teilhabe wie z.B. im Bereich der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) in Jugend- und Stadtteilzentren, Nachbarschaftszentren, Abenteuerspielplätzen,
öffentlichen Räumen mit bewegungsorientiertem Programm oder ähnlichen niedrigschwelligen Angeboten;
c) Museen, Ausstellungshäusern, Theatern, Oper- und Konzerthäusern sowie sonstigen Einrichtungen, die künstlerische oder kulturelle Angebote im Bereich gesell-
schaftlicher Teilhabe durchführen und Begegnung und Dialog unterschiedlicher sozialer Gruppen ermöglichen;
d) Schulen in staatlicher wie privater Trägerschaft, Kindergärten und Kindertagesstätten, Volkshochschulen und sonstigen Einrichtungen, die Angebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sowie Familien mit dem Ziel anbieten, die Chancengerechtigkeit in der Gesellschaft zu fördern und in Ausbildung und Berufsbildung zu unterstützen oder einen Beitrag dazu leisten, dass die Gesellschaft durch Aufklärungs- und Bildungsarbeit vor Entwicklungen geschützt wird, die die Medienvielfalt einschränken und undemokratische Berichterstattung fördern;
e) Einrichtungen, die Umwelt- und Naturschutzprojekte durchführen mit dem Ziel einer nachhaltigen und ressourcenschonenden gesellschaftlichen Entwicklung und
so einen Beitrag dazu leisten, den langfristigen Erhalt oder Wiederaufbau von Lebensräumen für Menschen, Tiere und Pflanzen zu ermöglichen;
f) Einrichtungen wie Selbsthilfeorganisationen von Geflüchteten, die praktische Beiträge dazu leisten, aus den betroffenen Gruppen selbst heraus Unterstützung und
Hilfe zu ermöglichen oder Frauenhäuser sowie Kinderschutzeinrichtungen, die Menschen, die Opfer von Gewalttaten geworden sind, entsprechende Schutzräume bieten;
g) Organisationen, die die Vernetzung und den Austausch im Bereich der Non-Profit-Organisationen mit dem Ziel der Stärkung gemeinwohlorientierten Engagements in Deutschland fördern;
h) Einrichtungen wie lokale Vereine im Bereich „Breitensport“, die den integrativen Effekt von gemeinsamen sportlichen Aktivitäten fördern;
i) Einrichtungen in staatlicher wie privater Trägerschaft, die demokratisches und zivilgesellschaftliches Engagement schützen und unterstützen sowie Angebote zur politischen Bildung durchführen, insbesondere soweit hier der universelle und überparteiliche Schutz von Grundrechten Ziel von Maßnahmen ist;
j) Einrichtungen in staatlicher wie privater Trägerschaft, die es sich zum Ziel setzen,
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Der Bereich Bildung & Erziehung
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.
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Sitz und Erreichbarkeit
Anschrift
Am Sandtorkai 44
20457 Hamburg
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 2023 |
|---|---|
| Anerkennung | 2023 |
| Rechtsform | Stiftung des privaten Rechts |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Förderung beantragen
Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.
Diese Stiftung gehört zu den 1.419 in Hamburg erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.
Das Land Hamburg führt 1.429 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
Seit 2023 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.
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Quelle und Datenstand
Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hamburg. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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