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"Tür der Hoffnung"-Stiftung

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gemeinnützig

Die "Tür der Hoffnung"-Stiftung ist eine Stiftung mit Sitz in Hamburg.[1] Sie ist seit 2024 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Engagement, Demokratie & Gesellschaft, Mildtätigkeit, Religion & Kirche und Soziales & Wohlfahrt.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Förderung des Wohlfahrtswesens sowie des bürgerschaftlichen Engagements zu Gunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke sowie der selbstlosen Unterstützung von hilfsbedürftigen Personen im Sinne des § 53 der Abgabenordnung (AO). Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Beschaffung von Mitteln im
Sinne des § 58 Nr. 1 AO zur Förderung der vorgenannten Zwecke, insbesondere zur Förderung der Unterstützung Hilfsbedürftiger weltweit mit dem Lebensnotwendigen wie
Nahrung und Kleidung (Förderstiftung). Die Mittelbeschaffung erfolgt durch Spendensammlungen, aus Schenkungen, Vermächtnissen sowie aus sonstigen Zuwendungen Dritter.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Engagement, Demokratie & Gesellschaft

Stiftungen in diesem Bereich fördern bürgerschaftliches Engagement, politische Bildung, Demokratieprojekte, Ehrenamt und die Arbeit gegen Extremismus. Grundlage sind unter anderem § 52 Abs. 2 Nr. 7 und Nr. 24 der Abgabenordnung.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

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Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

In Hamburg sind insgesamt 1.419 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Innerhalb von Hamburg ist dieser Eintrag einer von 1.429. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Die Anerkennung im Jahr 2024 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hamburg, Eintrag „"Tür der Hoffnung"-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

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