"Tür der Hoffnung"-Stiftung
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gemeinnützig
Die "Tür der Hoffnung"-Stiftung ist eine Stiftung mit Sitz in Hamburg.[1] Sie ist seit 2024 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Engagement, Demokratie & Gesellschaft, Mildtätigkeit, Religion & Kirche und Soziales & Wohlfahrt.
Stiftungszweck
Zweck der Stiftung ist die Förderung des Wohlfahrtswesens sowie des bürgerschaftlichen Engagements zu Gunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke sowie der selbstlosen Unterstützung von hilfsbedürftigen Personen im Sinne des § 53 der Abgabenordnung (AO). Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Beschaffung von Mitteln im
Sinne des § 58 Nr. 1 AO zur Förderung der vorgenannten Zwecke, insbesondere zur Förderung der Unterstützung Hilfsbedürftiger weltweit mit dem Lebensnotwendigen wie
Nahrung und Kleidung (Förderstiftung). Die Mittelbeschaffung erfolgt durch Spendensammlungen, aus Schenkungen, Vermächtnissen sowie aus sonstigen Zuwendungen Dritter.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Einordnung: Engagement, Demokratie & Gesellschaft
Stiftungen in diesem Bereich fördern bürgerschaftliches Engagement, politische Bildung, Demokratieprojekte, Ehrenamt und die Arbeit gegen Extremismus. Grundlage sind unter anderem § 52 Abs. 2 Nr. 7 und Nr. 24 der Abgabenordnung.
Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.
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Kann ich hier einen Antrag stellen?
Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.
In Hamburg sind insgesamt 1.419 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.
Innerhalb von Hamburg ist dieser Eintrag einer von 1.429. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
Die Anerkennung im Jahr 2024 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Siehe auch
In Hamburg
Gleicher Zweck
- Sonthofer Förderstiftung Sonthofen
- Bürgerstiftung Aßlar Aßlar
- Europäisch- Humanistische Bildungsstiftung Waldenburg Waldenburg
- Günter Beining Stiftung Berlin
- Alexander Gruner Stiftung Hamburg
- Teikyo Foundation (Germany) Schulzendorf
- Bürgerstiftung Treptow-Köpenick Berlin
- Dortmunder Stiftung Jugend und Demokratie Dortmund
- Zweck-Übersicht
Im Land Hamburg
- Thörl Stiftung Rieseby
- Lothar-Ottrembka-Stiftung Norderstedt
- Stiftung Wissenschaft und Demokratie Kiel
- Renate Szlovak Stiftung Soltau
- Max-Gaida-Stiftung Lübeck
- Stiftung der Freunde der Hamburger Hochschule für Musik und Theater Ahrensburg
- nano-Control, Internationale Stiftung Hoya
- Uwe Seeler-Stiftung Norderstedt
- Alle in Hamburg
Quelle und Datenstand
- ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hamburg, Eintrag „"Tür der Hoffnung"-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
- ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.