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Werner-Ruberg-Stiftung

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Hagen · anerkannt 1982

gemeinnützig

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Unterstützung der Allgemeinheit unter besonderer Förderung der Jugend- und Altenhilfe (gemeinnütziger Zweck). Weiterhin ist Zweck der Stiftung die Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind (mildtätige Zwecke). Darüber hinaus unterstützt die Werner Ruberg-Stiftung christliche Religionsgemeinschaften, die Körperschaft des öffentlichen Rechts sind.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Mildtätigkeit

Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

Alle 6.955 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Wo die Stiftung erreichbar ist

Anschrift

Scharnhorststr. 11
58097 Hagen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Vorstand: RA Paul Streppel, Scharnhorststr. 11, 58097 Hagen, Vorsitzender (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Manfred Trompeter, c/o Scharnhorststr. 11, 58097 Hagen, stellvertr. Vorsitzender (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Jens Trompeter, c/o Scharnhorststr. 11, 58097 Hagen (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Dr. Thomas Streppel, c/o Scharnhorststr. 11, 58097 Hagen (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - )

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet1982
Anerkennung21.01.1982
RechtsformStiftung des privaten Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Fördert diese Stiftung?

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Von den 39 Stiftungen mit Sitz in Hagen verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Innerhalb von Nordrhein-Westfalen ist dieser Eintrag einer von 4.871. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Mit der Anerkennung 1982 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Quelle und Datenstand

Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Nordrhein-Westfalen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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