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Wohltätigkeitsfonds zur Unterstützung psychisch Kranker und Hilfebedürftiger

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gemeinnützigkommunale Stiftung

Die Stiftung „Wohltätigkeitsfonds zur Unterstützung psychisch Kranker und Hilfebedürftiger“ ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Werneck.[1] Sie ist seit 1866 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Gesundheit und Mildtätigkeit.

Wofür diese Stiftung da ist

Unterstützung psychisch Kranker sowie pflege- und hilfsbedürftiger Personen, die in den psychiatrischen Krankenhäusern des Bezirks Unterfranken oder in den aus diesen Krankenhäusern hervorgegangen Heimen stationäre, teilstationäre oder ambulante Behandlung, Pflege und/oder Betreuung erfahren. Der Zweck wird insbes. durch Gewährung von Zuwendungen, Darlehen oder durch andere zweckdienliche Unterstützungen gewährleistet.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Gesundheit als Stiftungszweck

Stiftungen im Gesundheitsbereich fördern medizinische Forschung, unterstützen Kliniken und Hospize, finanzieren Hilfsmittel oder begleiten Patientinnen und Patienten und deren Angehörige. Grundlage ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens nach § 52 Abs. 2 Nr. 3 der Abgabenordnung.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 3.737 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Durch den Vorsitzenden des Stiftungsausschusses.

Organe

Stiftungsausschuß

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

Das Land Bayern führt 4.954 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Diese Stiftung gehört zu den 0 in Werneck erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Das Anerkennungsjahr 1866 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bayern, Eintrag „Wohltätigkeitsfonds zur Unterstützung psychisch Kranker und Hilfebedürftiger“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 27.02.2014. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:Land BayernGesundheitMildtätigkeitKommunale StiftungGemeinnützige StiftungStiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 1866