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Stiftungen in Bergisch-Gladbach

Stiftungen für Mildtätigkeit in Bergisch-Gladbach

12Stiftungen für Mildtätigkeit in Bergisch-GladbachDatenstand 28. August 2026 · Quelle: Landesverzeichnis Nordrhein-Westfalen

12 von insgesamt 29 Stiftungen in Bergisch-Gladbach verfolgen Zwecke im Bereich Mildtätigkeit. Die Zuordnung stammt aus den Zweckkategorien der Landesregister und aus der Auswertung der amtlichen Zwecktexte.

12Stiftungen
Bergisch-GladbachSitz
1Detailzwecke

DetailzweckeMildtätige Zwecke

Andere Zwecke in Bergisch-GladbachSoziales & Wohlfahrt 15 · Bildung & Erziehung 13

Einträge 1 bis 12 von 12, alphabetisch

„Kinder – unsere Zukunft“

Gustav-Stresemann-Straße 19 · anerkannt 2000

gemeinnützig

Bacmeister'sche Familienstiftung

Amselweg 9

mildtätige Zwecke, Förderung von Berufsbildung einschließlich Studentenhilfe

gemeinnützigFamilienstiftung

Bürgerstiftung für Bergisch Gladbach

Hauptstr. 186 · anerkannt 2004

gemeinnützigBürgerstiftung

Claus Robert Perthel Stiftung

Friedrichstraße 32 · anerkannt 2023

gemeinnützig

Ernst und Gertrud Deckert-Stiftung

Rommerscheider Straße 40 c · anerkannt 2008

gemeinnützig

Fritz Roth-Stiftung-Trauer ist Liebe

Kürtener Straße 10 · anerkannt 2013

gemeinnützig

G+B Stiftung Medien

Alter Traßweg 46 · anerkannt 2005

gemeinnützig

Horst und Karin Gellert-Stiftung

Welscher Heide 30 · anerkannt 2009

gemeinnützig

Landrat-Lucas-Stiftung

Am Rübezahlwald 7 · anerkannt 1925

gemeinnützig

Lawens Pellander–Stiftung

Laurentiusstraße 44-46 · anerkannt 2012

gemeinnützig

Manfred Lorenz Stiftung

Gierather Wald 2 a · anerkannt 2022

gemeinnützig

Pro-Stiftung

Eichelstraße 12 a · anerkannt 2017

gemeinnützig

Einordnung was Mildtätigkeit als Stiftungszweck bedeutet

Mildtätigkeit ist rechtlich ein eigener Status neben der Gemeinnützigkeit. Der Unterschied ist praktisch bedeutsam: Mildtätige Stiftungen dürfen und sollen einzelnen Personen direkt helfen, während viele gemeinnützige Zwecke die Allgemeinheit im Blick haben müssen.

Für Menschen in einer akuten Notlage sind mildtätige Stiftungen deshalb oft die einzige Stelle, die überhaupt Einzelfallhilfe leistet. Typisch sind Zuschüsse für Miete, Heizkosten, Hilfsmittel, Kuraufenthalte oder Bestattungskosten. Die Beträge sind meist überschaubar, die Entscheidungswege kurz.

Voraussetzung ist in aller Regel ein Nachweis der Bedürftigkeit nach § 53 der Abgabenordnung, oft über Bescheide oder eine Bestätigung des Sozialamts. Anträge laufen häufig über Beratungsstellen, seltener direkt.

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