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Stiftungszweck · Sonstige

Stiftungen für Friedhöfe und Gedenkstätten: 3 Einträge

3Stiftungen, deren Satzungszweck diesem Detailzweck zugeordnet istRechtsgrundlage §52 Abs. 2 Nr. 26 AO · Oberkategorie Sonstige

Unterhaltung und Pflege von Friedhöfen sowie von Gedenkstätten für nichtbestattungspflichtige Kinder und Föten.

3Stiftungen
§52 Abs. 2 Nr. 26 AORechtsgrundlage
SonstigeOberkategorie

Weitere DetailzweckeSonstige Zwecke (nicht steuerbegünstigt) 44 · Sonstige gemeinnützige Zwecke 229

Einordnung

Friedhöfe und Gedenkstätten ist einer von 3 Detailzwecken der Kategorie Sonstige. Mit 3 von 276 Einträgen der Kategorie ist er einer der kleineren Bereiche.

Die Jahresangaben reichen von 2007 bis 2022. Der Bestand ist überwiegend jüngeren Datums.

Bei 100 Prozent der Einträge ist die Gemeinnützigkeit durch unsere Quellen belegt, 100 Prozent nennen eine Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder Website. Ein direkter Kontaktweg ist damit häufiger vorhanden als im Gesamtbestand.

Die früheste Jahresangabe in diesem Zweck trägt Kulturstiftung Diez in Diez, 2007.

Die Zuordnung entsteht regelbasiert aus dem amtlichen Satzungszweck. Rechtsgrundlage ist §52 Abs. 2 Nr. 26 AO. Maßgeblich bleibt immer der Wortlaut auf dem einzelnen Porträt.

Anleitungen Schritt für Schritt

Häufige Fragen

Wie viele Stiftungen fördern Friedhöfe und Gedenkstätten?

3 Einträge im Verzeichnis sind diesem Detailzweck zugeordnet (Stand 28. August 2026). Die Zuordnung entsteht aus dem Wortlaut des Satzungszwecks im amtlichen Verzeichnis. Eine Stiftung kann mehreren Detailzwecken zugeordnet sein, wenn ihre Satzung mehrere nennt.

In welchen Bundesländern sitzen diese Stiftungen?

Die meisten Einträge entfallen auf Berlin (2), Rheinland-Pfalz (1). Das folgt im Wesentlichen der Gesamtzahl der Stiftungen je Land und sagt nichts über die Höhe der Förderung. Wo eine Stiftung fördert, steht in ihrer Satzung und kann vom Sitz abweichen.

Was bedeutet die Rechtsgrundlage §52 Abs. 2 Nr. 26 AO?

Sie benennt die Stelle der Abgabenordnung, an der dieser Zweck als gemeinnützig anerkannt ist. Für die Stiftung ist das die Voraussetzung für die Steuerbegünstigung. Für Antragsteller bedeutet sie nur, dass der Zweck grundsätzlich förderfähig ist, nicht dass ein Anspruch besteht.

Wie erreiche ich diese Stiftungen?

100 Prozent der Einträge nennen eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, 100 Prozent eine eigene Website. Damit ist ein direkter Kontaktweg häufiger vorhanden als im Gesamtbestand, wo es rund 29 Prozent sind. Ein Teil der Stiftungen arbeitet operativ, führt also eigene Projekte durch und vergibt nichts nach außen.

Worin unterscheidet sich dieser Detailzweck von Sonstige?

Sonstige ist die Oberkategorie und fasst 3 Zwecke zusammen, neben Friedhöfe und Gedenkstätten auch Sonstige Zwecke (nicht steuerbegünstigt) und Sonstige gemeinnützige Zwecke. Friedhöfe und Gedenkstätten ist enger gefasst: Unterhaltung und Pflege von Friedhöfen sowie von Gedenkstätten für nichtbestattungspflichtige Kinder und Föten. Wer breiter suchen will, findet unter der Oberkategorie alle zugehörigen Einträge.

Stiftungen für Friedhöfe und Gedenkstätten

3 Einträge, Porträts zuerst, dann alphabetisch, 150 je Seite.

Grün Berlin Stiftung

Berlin

Im Bereich Natur- und Umweltschutz einschließlich des Klimaschutzes, Tierschutz: Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege durch Vorbereitung, Durchführung …

gemeinnützig

Kulturstiftung Diez

Diez

(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung und Entwicklung von Kultur und Kunst, die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, die Förderung der Unterhaltung …

gemeinnützig

Stiftung Kleine Plätze

Berlin

Im Bereich Sonstige gemeinnützige Zwecke: - Förderung der Heimatpflege indem die historische und kulturelle Bedeutung örtlicher Kulturgüter in Form öffentlicher Plätze …

gemeinnützig