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Albert-Oßwald-Stiftung

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die Albert-Oßwald-Stiftung ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Gießen.[1] Sie ist seit 1986 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Heimat & Brauchtum, Internationales & Entwicklung, Kunst & Kultur, Soziales & Wohlfahrt, Umwelt, Natur & Tiere und Wissenschaft & Forschung.

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Der Stiftungszweck wird zunächst durch die wiederkehrende, möglichst jährliche Verleihung des Hessischen Friedenspreises der Albert Oßwald-Stiftung in Höhe von Euro 25.000 verwirklicht. Die Preissumme kann aus besonderen Gründen geteilt werden. Darüber hinaus können im Einzelfall Zuwendungen zur Förderung von Wissenschaft, Kunst und Kultur, Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, Völkerverständigung und Umweltschutz sowie der Heimatpflege und der Jugendarbeit in Mittelhessen bewilligt werden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung tun

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

Alle 8.910 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Herr Staatsminister a. D. Karl Starzacher (Vorsitzender), Herr Peter Nikolaus Werner, Frau Veronika Winterstein (stellv. Vorsitzende), Frau Michaela Jäckel-Oßwald, Herr Oberbürgermeister Frank-Tilo Becher, Frau Catharina Jäckel

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Antrag und Förderpraxis

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Das Land Hessen führt 3.154 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Von den 67 Stiftungen mit Sitz in Gießen verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Seit 1986 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hessen, Eintrag „Albert-Oßwald-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.