Barbara und Michael Hell Stiftung
Sitz in Hamburg · anerkannt 2000
gemeinnützig
Wofür diese Stiftung da ist
Zweck der Stiftung ist die Förderung mildtätiger Zwecke, der Wissenschaft und Forschung, der Altenhilfe sowie die Beschaffung und Weiterleitung von Mitteln an andere steuerbegünstigte Körperschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie ausländische Körperschaften. Der Satzungszweck wird vorrangig verwirklicht durch die ambulante und stationäre Unterstützung von schwerkranken und sterbenden Menschen nach dem Vorbild der Hospizbewegungen o.ä. Einrichtungen. Insbesondere erfolgt die Betreuung durch medizinische, psychologische und christlich-seelsorgerliche Hilfestellungen und bezieht Angehörige oder sehr nahe stehende Personen mit ein. Darüber hinaus soll die Sterbeforschung und –lehre in medizinischer, psychologischer und christlicher Sichtweise im weitesten Sinne unterstützt werden. Hierzu gehört u.a. die Förderung geeigneter wissenschaftlicher Forschungsprojekte anderer steuer-begünstigter Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts in Form der ideellen und materiellen Förderung, insbesondere durch Geld- und Sachzuwendungen. Auch soll die Verbreitung und Vermittlung entsprechenden Wissens unterstützt werden, was z.B. durch die finanzielle Unterstützung von Lehr- und Fortbildungsveranstaltungen steuer-begünstigter Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts oder durch Herausgabe von themenspezifischen Schriften und Büchern im weitesten Sinne geschehen kann.
Die Unterstützung und Förderung der Altenhilfe und -betreuung wird durch die finanzielle Unterstützung gemeinnütziger Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts verwirklicht.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Mildtätigkeit als Stiftungszweck
Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.
Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.
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Kontaktdaten
Anschrift
Hermann-Behn-Weg 6a
20146 Hamburg
Kann ich hier einen Antrag stellen?
Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.
Diese Stiftung gehört zu den 1.419 in Hamburg erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.
Innerhalb von Hamburg ist dieser Eintrag einer von 1.429. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
Die Anerkennung im Jahr 2000 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.
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Woher diese Daten stammen
Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hamburg. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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