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Bayerischer Invaliden-, Witwen- und Waisenfonds

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützigerloschen

Die Stiftung „Bayerischer Invaliden-, Witwen- und Waisenfonds“ ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in München.[1] Sie ist seit 1950 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Mildtätigkeit. Im Verzeichnis ist sie als erloschen geführt.

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Die Stiftung hat den Zweck 1. ehemaligen Angehörigen der früheren bayerischen Armee, des bayerischen Teils der ehemaligen Reichswehr, der ehemaligen Deutschen Wehrmacht und der Deutschen Bundeswehr sowie deren Hinterbliebenen, 2. Inhabern der Bayerischen Tapferkeitsmedaille und deren Hinterbliebenen und 3. Ritterkreuzträgern und Trägern des deutschen Kreuzes in Gold sowie deren Hinterbliebenen nach Maßgabe näherer Richtlinien des Stiftungsrates in Notlagen oder beo drohenden Notlagen Hilfen in Form von Zuwendungen und Darlehen zu gewähren, soweit eine angemessene Hilfe nicht schon aufgrund anderweitiger öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Ansprüche der Hilfesuchenden möglich ist.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Mildtätigkeit

Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 6.956 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Stiftungsvorstand, seit Sept. 2002 Frau RRin Brutsche-Klein

Organe

Stiftungsrat, Stiftungsvorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Antrag und Förderpraxis

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

Das Land Bayern führt 4.954 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Bayern ist dieser Eintrag einer von 4.954. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Das Anerkennungsjahr 1950 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bayern, Eintrag „Bayerischer Invaliden-, Witwen- und Waisenfonds“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 04.05.2026. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:MünchenLand BayernMildtätigkeitGemeinnützige StiftungStiftung des öffentlichen RechtsAnerkannt 1950