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Buber-Rosenzweig-Stiftung

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die Buber-Rosenzweig-Stiftung ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Frankfurt am Main.[1] Sie wurde 1989 errichtet und 1990 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Internationales & Entwicklung.

Satzungszweck

Förderung der Begegnung und Zusammenarbeit von Juden und Christen und der Pflege freundschaftlicher Beziehungen zum Staat Israel

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Internationales & Entwicklung: der Hintergrund

Stiftungen mit internationalem Zweck fördern Entwicklungszusammenarbeit, humanitäre Hilfe, Völkerverständigung und Austauschprogramme. Grundlage sind § 52 Abs. 2 Nr. 13 und Nr. 15 der Abgabenordnung.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 2.245 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Herr Prof. Dr. Abi Pitum (Erster Vorsitzender), Frau Dr. Margaretha Hackermeier (Zweite Vorsitzende), Herr Heinz Daume (Schatzmeister), Herr Prof. Dr. Andreas Nachama, Herr Friedhelm Pieper, Frau Beatrice Loeb

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

In Frankfurt am Main sind insgesamt 953 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Innerhalb von Hessen ist dieser Eintrag einer von 3.154. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Die Anerkennung im Jahr 1990 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hessen, Eintrag „Buber-Rosenzweig-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:Frankfurt am MainLand HessenInternationales & EntwicklungGemeinnützige StiftungStiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 1990