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Buchheim-Stiftung

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die Buchheim-Stiftung ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Bernried.[1] Sie ist seit 1995 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Kunst & Kultur.

Stiftungszweck

Förderung von Kunst und Kultur durch - die dauernde, geschlossene und ungeschmälerte Erhaltung der Sammlung Buchheim, - ihre Präsentation in einem "Museum der Phantasie" und - ihre Erschließung für die Öffentlichkeit und für die Wissenschaft nach Maßgabe der Stiftungsurkunde.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 6.847 Stiftungen im Bereich Kunst & Kultur

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Stiftungsvorstand. Dieser vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Er handelt durch je zwei Mitglieder des Stiftungsvorstandes, die (nur) gemeinsam vertretungsberechtigt sind. Der Stiftungsvorstand besteht aus drei Mitgliedern, die jeweils für die Dauer von fünf Jahren berufen werden.

Organe

Stiftungsvorstand und Stiftungsrat

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bayern, Eintrag „Buchheim-Stiftung“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 04.05.2026. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:Land BayernKunst & KulturGemeinnützige StiftungStiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 1995