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Bürgerstiftung Bürstadt

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gemeinnützigBürgerstiftung

Die Bürgerstiftung Bürstadt ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Bürstadt.[1] Sie ist seit 2012 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Denkmalpflege, Gesundheit, Kunst & Kultur, Mildtätigkeit, Soziales & Wohlfahrt und Umwelt, Natur & Tiere.

Zweck laut Satzung

Förderung und Entwicklung von Bildung und Erziehung, Kinder-, Jugend- und Seniorenpflege, Kultur, Kunst und Denkmalpflege, Umwelt- und Naturschutz, öffentlicher Gesundheits- und Wohlfahrtspflege, demokratischem Staatswesen, Integration und Völkerverständigung in Bürstadt.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Denkmalpflege: der Hintergrund

Denkmalpflegestiftungen erhalten Kirchen, Bürgerhäuser, Burgen, Industriedenkmale und historische Gärten. Sie finanzieren Restaurierungen, übernehmen Bauträgerschaften oder halten Denkmale selbst im Bestand. Denkmalschutz und Denkmalpflege sind in § 52 Abs. 2 Nr. 6 der Abgabenordnung genannt.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

Alle 2.582 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Herr Rüdiger Engert (Vorstandsvorsitzender), Herr Lothar Litters (stellvertretender Vorsitzender), Herr Claus Diehlmann, Herr Peter Jakob, Frau Silke Vetter-Kissel

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Antrag und Förderpraxis

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

Innerhalb von Hessen ist dieser Eintrag einer von 3.154. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

In Bürstadt sind insgesamt 0 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Das Anerkennungsjahr 2012 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hessen, Eintrag „Bürgerstiftung Bürstadt“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.