S24STIFTUNG24

Bürgerstiftung Hospiz Harburg

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

Bürgerstiftung

Die Bürgerstiftung Hospiz Harburg ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Hamburg.[1] Sie wurde 2006 errichtet und 2007 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Gesundheit.

Zweck laut Satzung

Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln für die finanzielle Unterstützung und Förderung der Hospizarbeit in Harburg, Süderelbe und Wilhelmsburg.
Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
a.) Finanzielle Förderung u. Unterstützung des "Ambulanten Hospizdienstes" vom Netzwerk Sterbebegleitung Harburg e. V. oder anderer steuerbegünstigter Körperschaften u. Körperschaften des öffentlichen Rechts.
b.) Sofern die Vermögensausstattung der Stiftung dies zuläßt, soll die Errichtung und der laufende Betrieb eines stationären Hospizes in Harburg gefördert und unterstützt werden. Die Stiftung kann auch ein eigenes stationäres Hospiz errichten und unterstützen.
c.) Öffentlichkeitsarbeit zur Enttabuisierung der Themen Sterben, Tod und Trauer, z. B. durch Informations- und Vortragsveranstaltungen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Gesundheit

Stiftungen im Gesundheitsbereich fördern medizinische Forschung, unterstützen Kliniken und Hospize, finanzieren Hilfsmittel oder begleiten Patientinnen und Patienten und deren Angehörige. Grundlage ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens nach § 52 Abs. 2 Nr. 3 der Abgabenordnung.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

Alle 3.737 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Fördert diese Stiftung?

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

Das Land Hamburg führt 1.429 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Von den 1.419 Stiftungen mit Sitz in Hamburg verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Mit der Anerkennung 2007 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hamburg, Eintrag „Bürgerstiftung Hospiz Harburg“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:HamburgLand HamburgGesundheitBürgerstiftungStiftung des privaten RechtsAnerkannt 2007