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Bundesstiftung Livekultur

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die Bundesstiftung Livekultur ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Alteglofsheim.[1] Sie ist seit 2021 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Kunst & Kultur.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Förderung kultureller Zwecke, insbesondere die Pflege und der Erhalt der Pop-, Club- und Livemusikkultur in Deutschland sowie der Erwerb, die Sicherung und Wiederherstellung bedeutsamer Kulturräume und Flächen in Deutschland

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 6.847 Stiftungen im Bereich Kunst & Kultur

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der/die Vorsitzende, bei seiner/ihrer Verhinderung der/die stellvertretende Vorsitzende und ein weiteres Mitglied des Vorstands vertreten die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Sie haben die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Im Innenverhältnis vertritt der/die Vorsitzende die Stiftung allein.

Organe

Vorstand und Stiftungsbeirat

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bayern, Eintrag „Bundesstiftung Livekultur“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 12.03.2021. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:Land BayernKunst & KulturGemeinnützige StiftungStiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 2021