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n3 — Nachhaltigkeitsstiftung der Sparkasse Mittelfranken-Sü

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gemeinnützig

Die n3 — Nachhaltigkeitsstiftung der Sparkasse Mittelfranken-Sü ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Roth.[1] Sie ist seit 2026 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Gesundheit, Mildtätigkeit, Soziales & Wohlfahrt und Umwelt, Natur & Tiere.

Stiftungszweck

(1) Die Stiftung engagiert sich regional durch eigene Aktivitäten sowie Förderungen, vorrangig innerhalb des Geschäftsgebietes der Sparkasse Mittelfranken-Süd oder eines Rechtsnachfolgers gemäß Urkunde, in den Bereichen: • Jugend- und Altenhilfe • Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe • Naturschutz und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes und des Hochwasserschutzes • Wohlfahrtswesen (2) Dabei verfolgt die Stiftung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (3) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: (a) Initiation, Förderung und Begleitung von Projekten für gleichberechtigte und chancengleiche Bildung, Förderung der Persönlichkeitsentwicklung oder Integration benachteiligter Menschen (aller Altersklassen); (b) Initiation, Förderung und Begleitung von Projekten, die zur Verbesserung der Lebensqualität von Kindern, Jugendlichen und älteren Menschen beitragen, sowie diese in ihrer Selbstständigkeit und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unterstützen oder dazu beitragen, der Vereinsamung entgegenzuwirken; (c) Initiation, Förderung und Begleitung von Projekten, v.a. für den schulischen Bereich (alle Schularten), welche auf den verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen, verstärktes Umweltbewusstsein und Nachhaltigkeit abzielen; (d) Initiation, Förderung und Begleitung von Projekten zur Förderung und Bewahrung des Artenschutzes und der biologischen Vielfalt; (e) Unterstützung von Hospizvereinen oder sonstigen Vereinen, welche gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen; (4) Die Stiftung kann auch anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, finanzielle oder sachliche Mittel zur Verfügung stellen, wenn diese Stellen mit den Mitteln steuerbegünstigte Zwecke fördern und diese dem Stiftungsweck dienen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand besteht aus zwei bis drei vom Stiftungsrat zu ernennenden Mitgliedern. Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Seine Mitglieder sind jeweils zu zweit gemeinsam vertretungsberechtigt.

Organe

Organe der Stiftung sind der Stiftungsvorstand und der Stiftungsrat.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bayern, Eintrag „n3 — Nachhaltigkeitsstiftung der Sparkasse Mittelfranken-Sü“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 09.02.2026. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.