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Stiftung für Pöcking

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gemeinnützig

Die Stiftung für Pöcking ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Pöcking.[1] Sie ist seit 2009 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Kunst & Kultur und Mildtätigkeit.

Stiftungszweck

(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung der Allgemeinheit auf materiellem, geistigem, oder sittlichem Gebiet i.S.d. § 52 Abs. 1 Satz 1 AO beschränkt auf das Pöckinger Gemeindegebiet. (2) Hierzu fördert die Stiftung folgende Bereiche: (a) Bildung und Erziehung i.S.d. § 52 Abs. 2 Nr 7 AO, (b) Kunst und Kultur i.S.d. § 52 Abs 2 Nr 5 AO, (c) öffentliches Gesundheitswesen i.S.d. § 52 Abs. 2 Nr. 3 AO, (d) Heimatpflege, Heimatkunde und Ortsverschönerung i.S.d. § 52 Abs. 2 Nr. 22 AO (e) Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutz i.S.d. § 52 Abs. 2 Nr 6 und 8 AO, (f) Jugend- und Altenhilfe i.S.d. § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO, (g) Sport i.S.d. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO, (h) Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz sowie Unfallverhütung i.S.d. § 52 Abs. 2 Nr. 12 AO, (i) Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste, Förderung der Hilfe für Menschen, die auf Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden i.S.d. § 52 Abs. 2 Nr. 10 AO. (j) bürgerschaftliches Engagement zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke i.S.d. § 52 Abs. 2 Nr. 25 AO, (k) mildtätiger Zwecke i.S.d. § 53 AO

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Die Mitglieder des Stiftungsvorstandes sind einzelvertretungsberechtigt. Der Stiftungsvorstand besteht aus drei bis fünf Mitgliedern. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre.

Organe

Stiftungsvorstand und Stiftungsrat

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bayern, Eintrag „Stiftung für Pöcking“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 04.05.2026. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

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Kategorien:PöckingLand BayernKunst & KulturMildtätigkeitGemeinnützige StiftungStiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 2009