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Christliche Sport-Stiftung

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die Christliche Sport-Stiftung ist eine Stiftung mit Sitz in Altenkirchen.[1] Sie ist seit 2025 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Engagement, Demokratie & Gesellschaft, Mildtätigkeit, Religion & Kirche, Soziales & Wohlfahrt, Sport & Freizeit und Wissenschaft & Forschung.

Wofür diese Stiftung da ist

(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO).
(2) Der Zweck der Stiftung ist die Förderung
• der Erziehung, Volks- und Berufsausbildung
• der Jugendhilfe
• des Sports und
• der Religion.
(3) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
• Zuwendungen an den gemeinnützigen Verein SRS e.V.
• die Förderung des Sports und der Jugendhilfe in ethischer Bindung an das Evangelium von Jesus Christus
• die Erziehung und Berufsbildung in sozialen missionarischen Bereichen auf der Grundlage des Evangeliums von Jesus Christus
• die Förderung des Ehrenamtes in sozialen Aufgaben
• die Durchführung von Projekten in anderen Ländern, durch die Menschen mit dem christlichen Glauben in Verbindung gebracht werden und ihnen in sozialen und wirtschaftlichen Notlagen geholfen oder Hilfe zur Selbsthilfe gegeben wird
• die Durchführung von sportwissenschaftlichen und theologischen Veranstaltungen und Forschungsvorhaben
• Gewährung von Stipendien für sport-theologische Studien
• Beschaffung von Mitteln und deren Weiterleitung an andere Körperschaften, vorzugsweise an SRS e.V. und andere Organisationen zur Verwirk-lichung steuerbegünstigter Zwecke, die mit dem Stiftungszweck im Einklang steht.
(4) Die Stiftung erfüllt ihre Aufgaben selbst oder durch eine Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 S. 2 AO, sofern sie nicht im Wege der Mittelbeschaffung gemäß § 58 Nr. 1 AO tätig wird. Die Stiftung kann zur Verwirklichung des Stiftungszwecks Zweckbetriebe unterhalten.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Bildung & Erziehung: der Hintergrund

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Antrag und Förderpraxis

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

In Altenkirchen sind insgesamt 5 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Diese Stiftung gehört zu den 5 in Altenkirchen erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Mit der Anerkennung 2025 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz, Eintrag „Christliche Sport-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.