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Deutsche Krebsstiftung

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

Die Deutsche Krebsstiftung ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Frankfurt am Main.[1] Das Verzeichnis nennt die Jahre 2008 und 2016. Bei alten Stiftungen bezeichnet die frühere Zahl meist die ursprüngliche Errichtung, die spätere eine Neufassung der Satzung. Ihr Zweck liegt im Bereich Gesundheit.

Stiftungszweck

Unterstützung der steuerbegünstigten Deutschen Krebsgesellschaft e.V. bei der Bekämpfung von Krebserkrankungen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Gesundheit als Stiftungszweck

Stiftungen im Gesundheitsbereich fördern medizinische Forschung, unterstützen Kliniken und Hospize, finanzieren Hilfsmittel oder begleiten Patientinnen und Patienten und deren Angehörige. Grundlage ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens nach § 52 Abs. 2 Nr. 3 der Abgabenordnung.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

Alle 3.737 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Frau Prof. Dr. Anja Mehnert-Theuerkauf (Vorsitzende), Herr Prof. Dr. Werner Hohenberger (stellv. Vorsitzender), Herr Dr. Johannes Bruns, Frau Iris Grothe-Meumann (Geschäftsführerin)

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Fördert diese Stiftung?

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Das Land Hessen führt 3.154 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

In Frankfurt am Main sind insgesamt 953 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Die Anerkennung im Jahr 2008 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hessen, Eintrag „Deutsche Krebsstiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:Frankfurt am MainLand HessenGesundheitStiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 2008