Stiftung24

Stiftung Kulturwerk Wartheland

Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Wiesbaden · anerkannt 1975

gemeinnützig

Satzungszweck

Das Kulturgut der deutschen Volksgruppe und deren Nachkommen aus und in dem Gebiet von Weichsel und Warthe sowie den Anteil dieser Volksgruppe an der deutschen Kultur und Geschichte zu erforschen, zu pflegen und weiterzuentwickeln und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Heimat & Brauchtum: der Hintergrund

Stiftungen für Heimatpflege und Brauchtum erhalten regionale Traditionen, Trachten, Mundart, Museen und Ortsgeschichte. Die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde ist in § 52 Abs. 2 Nr. 22 der Abgabenordnung genannt.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

Alle 1.778 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Adresse und Kontaktwege

Anschrift

Friedrichstraße 35 /III
65185 Wiesbaden

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Herr Michael J. Gediga (Vorstandsvorsitzender), Herr Hubert Leja, Herr Jens Ryl

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Anerkennung17.03.1975
RechtsformStiftung des bürgerlichen Rechts
StiftungsaufsichtRegierungspräsidium Darmstadt
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Antrag und Förderpraxis

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Diese Stiftung gehört zu den 124 in Wiesbaden erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Das Land Hessen führt 3.154 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Seit 1975 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hessen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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