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Deutsches Institut für Wirtschafts- und Wirtschaftsstrafrecht

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

Die Stiftung „Deutsches Institut für Wirtschafts- und Wirtschaftsstrafrecht“ ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Frankfurt am Main.[1] Sie ist seit 2019 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Wissenschaft & Forschung.

Satzungszweck

Förderung von Wissenschaft, Forschung und Entwicklung im Hinblick auf die sich immer stärker ändernden Anforderungen in Bezug auf das Wirtschaft- und Wirtschaftsstrafrecht in der Bundesrepublik Deutschland

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Wissenschaft & Forschung tun

Stiftungen für Wissenschaft und Forschung finanzieren Projekte, Nachwuchsstellen, Preise und Institute. Sie schließen Lücken dort, wo öffentliche Förderprogramme zu langsam, zu eng oder gar nicht zuständig sind. Grundlage ist § 52 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 5.806 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Herr Prof. Dr. Timo Eckardt (Stifter und Vorsitzender), Herr Prof. Dr. habil. Pawel Czarnecki, Herr Christian Krause

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Antrag und Förderpraxis

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

Das Land Hessen führt 3.154 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Von den 953 Stiftungen mit Sitz in Frankfurt am Main verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Seit 2019 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hessen, Eintrag „Deutsches Institut für Wirtschafts- und Wirtschaftsstrafrecht“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:Frankfurt am MainLand HessenWissenschaft & ForschungStiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 2019