S24STIFTUNG24

Dieter und Susanne Lemke Stiftung

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die Dieter und Susanne Lemke Stiftung ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Querfurt.[1] Sie ist seit 2015 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung und Soziales & Wohlfahrt.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist es 1. Bildung und Erziehung; 2. Jugend- und Altenhilfe, 3. Mildtätige Zwecke vorwiegend in der Stadt Querfurt und der angrenzenden Umgebung sowie Projekte, die einen Bezug zu Querfurt oder seinen Bürgern haben, zu fördern und zu entwickeln. Dieser Stiftungszweck wird beispielsweise verwirklicht durch die a) Förderung von Vorhaben gemeinnütziger oder öffentlich-rechtlicher Institutionen (wie etwa Kindergärten, Schulen, Jugendeinrichtungen, Altersheime), die dem Zweck der Stiftung entsprechen; b) Förderung von Bildung und Ausbildung in Kindergärten, insbesondere auch des Unterrichts bereits in Kindergärten; c) Unterstützung von Körperschaften nach Maßgabe des § 58 Nr. 1 und Nr. 2 der AO, die die vorgenannten Aufgaben ganz oder teilweise fördern; d) Förderung der Kooperation zwischen Organisationen und Einrichtungen, die ebenfalls diesen Zweck verfolgen. Die Stiftung ist sowohl operativ als auch fördernd tätig.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung

Gremien und Vertretung

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Sachsen-Anhalt, Eintrag „Dieter und Susanne Lemke Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:Land Sachsen-AnhaltBildung & ErziehungSoziales & WohlfahrtGemeinnützige StiftungStiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 2015