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Dita Randebrock-Stiftung für seelisch Kranke und körperlich und geistig Behinderte

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gemeinnützig

Die Dita Randebrock-Stiftung für seelisch Kranke und körperlich und geistig Behinderte ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in München.[1] Sie ist seit 1999 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Gesundheit und Mildtätigkeit.

Satzungszweck

die Förderung von seelisch Kranken und geistig und/oder körperlich und/oder in sonstiger Weise behinderten Menschen im Sinne des § 53 AO.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Gesundheit als Stiftungszweck

Stiftungen im Gesundheitsbereich fördern medizinische Forschung, unterstützen Kliniken und Hospize, finanzieren Hilfsmittel oder begleiten Patientinnen und Patienten und deren Angehörige. Grundlage ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens nach § 52 Abs. 2 Nr. 3 der Abgabenordnung.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

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Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Vorstand. Er hat die Stellung nach § 26 BGB. Er vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Der Vorstand besteht aus zwei natürlichen Personen, dem ersten Vorstand sowie einem Stellvertreter. Jedes Mitglied ist alleinvertretungsbrechtigt. Der Vorstand wird für 3 Geschäftsjahre berufen.

Organe

Stiftungsvorstand, Kuratorium

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Antrag und Förderpraxis

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

Von den 1.186 Stiftungen mit Sitz in München verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Innerhalb von Bayern ist dieser Eintrag einer von 4.954. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Das Anerkennungsjahr 1999 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bayern, Eintrag „Dita Randebrock-Stiftung für seelisch Kranke und körperlich und geistig Behinderte“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 04.05.2026. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:MünchenLand BayernGesundheitMildtätigkeitGemeinnützige StiftungStiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 1999