Stiftung24

Dr. Harry und Irene Roeser-Bley-Stiftung

Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in München · anerkannt 2010

gemeinnützig

Zweck laut Satzung

Förderung von Bildung und Erziehung und der Kinder- und Jugendhilfe. Gleichzeitig werden mildtätige Zwecke verfolgt

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Kontaktdaten

Anschrift

Schellingstr. 116
80798 München

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und handelt im Innenverhältnis durch den Vorsitzenden oder im Verhinderungsfalle durch den Stellvertreter oder im Verhinderungsfall des Stellvertreters durch den weiteren Stellvertreter. Alle drei Vorstandsmitglieder sind einzelvertretungsberechtigt. Der Stiftungsvorstand besteht as drei Mitgliedern, nämlich a) einem Vertreter des Bundes der Katholischen Jugend (BDKJ) und des Sozialdienstes Katholischer Frauen, Landesverband Bayern e.V. abwechselnd, b) Herrn Dr. Peter Eichhorn und c) einem Vertreter des Bankhauses Delbrück Bethmann Maffei. Die Amtszeit der unter a) und c) aufgeführten Vertreter beträgt fünf Jahre. Die Amtszeit von Herrn Dr, Peter Eichhorn (b) ist nicht befristet.

Organe

Stiftungsvorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

StifterIrene Roeser-Bley (von Todes wegen)
Gegründet2010
Anerkennung23.06.2010
RechtsformStiftung des bürgerlichen Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Fördert diese Stiftung?

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Das Land Bayern führt 4.954 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Von den 1.186 Stiftungen mit Sitz in München verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Mit der Anerkennung 2010 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

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Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Bayern. Stand der Quelle: 2026-05-04T10:43:04. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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