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Dr. Harry und Irene Roeser-Bley-Stiftung

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die Dr. Harry und Irene Roeser-Bley-Stiftung ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in München.[1] Sie ist seit 2010 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Mildtätigkeit und Soziales & Wohlfahrt.

Stiftungszweck

Förderung von Bildung und Erziehung und der Kinder- und Jugendhilfe. Gleichzeitig werden mildtätige Zwecke verfolgt

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und handelt im Innenverhältnis durch den Vorsitzenden oder im Verhinderungsfalle durch den Stellvertreter oder im Verhinderungsfall des Stellvertreters durch den weiteren Stellvertreter. Alle drei Vorstandsmitglieder sind einzelvertretungsberechtigt. Der Stiftungsvorstand besteht as drei Mitgliedern, nämlich a) einem Vertreter des Bundes der Katholischen Jugend (BDKJ) und des Sozialdienstes Katholischer Frauen, Landesverband Bayern e.V. abwechselnd, b) Herrn Dr. Peter Eichhorn und c) einem Vertreter des Bankhauses Delbrück Bethmann Maffei. Die Amtszeit der unter a) und c) aufgeführten Vertreter beträgt fünf Jahre. Die Amtszeit von Herrn Dr, Peter Eichhorn (b) ist nicht befristet.

Organe

Stiftungsvorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bayern, Eintrag „Dr. Harry und Irene Roeser-Bley-Stiftung“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 04.05.2026. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.