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Stiftung des Landesvereins für Innere Mission

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gemeinnützig

Die Stiftung des Landesvereins für Innere Mission ist eine Stiftung mit Sitz in Rickling.[1] Sie ist seit 2025 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Engagement, Demokratie & Gesellschaft, Mildtätigkeit und Soziales & Wohlfahrt.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, der Jugend- und Altenhilfe, der Volks- und Berufsbildung, des Wohlfahrtswesens, der Eingliederungshilfe (früher Behindertenhilfe) und des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke sowie die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind (§ 53 Nr. 1 AO) oder die aufgrund ihrer finanziellen Verhältnisse wirtschaftlich hilfsbedürftig sind (§ 53 Nr. 2 AO). Der Zweck der Stiftung wird verwirklicht insbesondere durch die Zuwendung von Mitteln gemäß § 58 Nr. 1 AO an eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zur Verwirklichung der unter Ziffer 2 genannten steuerbegünstigten Zwecke. Mit diesen Mitteln sollen vor allem Einrichtungen und Einzelmaßnahmen des Landesvereins für Innere Mission in Schleswig-Holstein (nachfolgend „Landesverein") 1. für psychisch kranke Menschen, für Menschen mit Behinderung, für Menschen im Alter, für suchtkranke und suchtgefährdete Menschen nebst deren Angehörigen und Umfeld sowie für Kinder und Jugendliche, 2. in der seelsorgerlichen Betreuung der oben genannten Menschen, 3. in der Aus-, Fort- und Weiterbildung zu pflegerischen Berufen. gefördert und unterstützt werden. Der Zweck der Stiftung wird auch verwirklicht durch die selbstlose Unterstützung von Personen, die wirtschaftlich hilfsbedürftig (i. S. v. § 53 Nr. 2 AO) sind, sofern es sich dabei entweder um Bewohner in den Einrichtungen des Landesvereins oder von dem Landesverein betreute mittellose Menschen handelt (z. B. durch Übernahme der Kosten für eine würdige Bestattung, sofern deren Nachlass dafür nicht ausreicht).

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich gemäß § 84 Abs. 2 BGB. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Beide Vorstandsmitglieder sind einzelvertretungsberechtigt.

Organe

Das Organ der Stiftung ist der Vorstand, er besteht aus zwei Personen und der Stiftungsrat, dieser besteht aus mindestens drei, höchstens fünf Personen.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Stiftung des Landesvereins für Innere Mission“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.