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Dr. Heinz und Maria Loewe-Stiftung

Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Bischofswiesen · anerkannt 2012

gemeinnützig

Satzungszweck

die Förderung der Kunst und Kultur, die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder sowie des Umweltschutzes und die Förderung der Kinder-, Jugend- und Altenhilfe.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Kunst & Kultur

Kulturstiftungen erhalten Sammlungen, betreiben Museen, fördern Musik, Theater, Literatur und bildende Kunst oder vergeben Preise und Stipendien an Künstlerinnen und Künstler. Die Förderung von Kunst und Kultur ist in § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung als gemeinnütziger Zweck genannt.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

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Kontaktdaten

Anschrift

Hochmoorweg 5
83483 Bischofswiesen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Stiftungsvorstand. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Die Mitglieder des Stiftungsvorstands sind einzelvertretungsberechtigt. Der Vorstand besteht aus 3 Mitgliedern. Die Amtszeit der Mitglieder des Vorstands beträgt 5 Jahre.

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

StifterDr. Heinz Loewe, verstorben am 15.06.2015
Gegründet2012
Anerkennung22.02.2012
RechtsformStiftung des bürgerlichen Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Fördert diese Stiftung?

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Von den 0 Stiftungen mit Sitz in Bischofswiesen verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Das Land Bayern führt 4.954 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Seit 2012 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

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Datenquelle

Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Bayern. Stand der Quelle: 2026-05-04T10:43. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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