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Stiftung für außereuropäische Kunst - Wege zur Achtung und Toleranz fremder Kulturen

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gemeinnützig

Die Stiftung für außereuropäische Kunst - Wege zur Achtung und Toleranz fremder Kulturen ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in München.[1] Sie ist seit 2007 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Kunst & Kultur.

Zweck laut Satzung

Zweck der Stiftung ist mit Hilfe außereuropäischer Kunst die Anerkennung und Wertschätzung anderer Kulturen und Völker zu erhöhen, insbesondere durch die Förderung des gegenseitigen Verständnisses, der gegenseitigen Achtung sowie die Erhöhung der gegenseitigen Toleranz. Durch die Auseinandersetzng mit außereuropäischer Kunst soll das Verständnis fremder Kulturen gefördert, Kommunkation angeregt und Vorurteile erschüttert werden unter gleichzeitiger Förderung von Achtung und Toleranz für außereuropäische Völker. Wann immer möglich soll auf eine kinder- und jugensgerechte Aufbereitung bei der Stiftungsarbeit hingewirkt werden, um frühzeitig Toleranz gegenüber anderen Völkern zu stimmulieren.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Kunst & Kultur tun

Kulturstiftungen erhalten Sammlungen, betreiben Museen, fördern Musik, Theater, Literatur und bildende Kunst oder vergeben Preise und Stipendien an Künstlerinnen und Künstler. Die Förderung von Kunst und Kultur ist in § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung als gemeinnütziger Zweck genannt.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 6.846 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines geswetzlichen Vertreters. Der Vorsitzende des Stiftungsvorstandes ist stets einzelvertretungsberechtigt. Die anderen Mitglieder des Stiftungsvorstandes sind nur gemeinsam mit dem Vorsitzenden oder im Verhinderungsfall dem stellvertretenden Vorsitzenden vertretungsberechtigt. Der Stiftungsvorstand besteht aus mindestens zwei, höchsten aus drei Personen. Die Amtszeit beträgt drei Jahre.

Organe

Stiftungsvorstand und Stiftungsrat

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

In München sind insgesamt 1.186 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Diese Stiftung gehört zu den 1.186 in München erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Mit der Anerkennung 2007 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bayern, Eintrag „Stiftung für außereuropäische Kunst - Wege zur Achtung und Toleranz fremder Kulturen“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 04.05.2026. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:MünchenLand BayernKunst & KulturGemeinnützige StiftungStiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 2007