Erwin und Gisela von Steiner-Stiftung
PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag
gemeinnützig
Die Erwin und Gisela von Steiner-Stiftung ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in München.[1] Das Verzeichnis nennt die Jahre 1988 und 1990. Bei alten Stiftungen bezeichnet die frühere Zahl meist die ursprüngliche Errichtung, die spätere eine Neufassung der Satzung. Ihr Zweck liegt im Bereich Kunst & Kultur.
Stiftungszweck
finanzielle Unterstützung minderbemittelter Künstler, vor allem Kunstmaler, durch einmalige oder laufende Zuschüsse
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Alle 6.847 Stiftungen im Bereich Kunst & Kultur
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Stiftungsvorstand. Er vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Stiftung jeweils durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten.
Organe
Stiftungsvorstand und Stiftungsrat
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Förderung beantragen
Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Siehe auch
Kunst & Kultur in München
In München
In Bayern
- Jugendwerk Stiftung der Herz-Jesu-Missionare Hallbergmoos
- Gisela-Rempel-Stiftung Ebersberg
- GEFRO Stiftung Memmingen
- Stiftung Innovative Gesundheitsversorgung Bad Kissingen
- Karl und Frieda Knödl-Stiftung Passau
- Haerlin'sche und Ludwig und Marie Therese- Sozialstiftung Gauting Gauting
- Stiftung Lebenshilfe Miesbach (erloschen) Hausham
- Privatmann Johann Kraus'sche Stiftung Altenkunstadt
- Alle in Bayern
Quelle und Datenstand
- ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bayern, Eintrag „Erwin und Gisela von Steiner-Stiftung“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 04.05.2026. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
- ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.