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Geschwister-Brengel-Stiftung

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gemeinnützig

Die Geschwister-Brengel-Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Lambsheim.[1] Sie wurde 2004 errichtet und 2005 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Mildtätigkeit.

Stiftungszweck

1) Zweck der Stiftung ist die Förderung mildtätiger Zwecke. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Unterstützung a) krebskranker Kinder und b) bedürftige Personen im Sinne des § 53 AO, die - durch die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen keine ausreichende Hilfe erhalten können, - einer kirchlichen Konfession einschließlich Freikirche angehören (keine Sekten) und - ihren Lebensmittelpunkt in Lambsheim haben. 2) Die Stiftung verfolgt ihre Ziele insbesondere dadurch, dass a) 50 % der Erträge des Stiftungsvermögens jährlich an die Deutsche Krebshilfe in Bonn, Sparkasse Bonn, Spendenkonto 909093, BLZ 380 500 00, Stichwort "Kinderkrebshilfe", weitergeleitet werden und b) 50 % der Erträge bedürftigen Lambsheimer Bürgerinnen und Bürgern, die einer kirchlichen Konfession angehören, zugute kommen. Die Mittel können an Personen aus allen Altersgruppen als „Hilfe zum Leben“ verteilt werden. c) Sollte es nicht möglich sein, die Stiftungsmittel für Lambsheimer Bürgerinnen und Bürger entsprechend zu verteilen, soll das Geld in Lambsheim verbleiben und and die Lambsheimer Kindergärten zu gleichen Teilen verteilt werden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Gremien und Vertretung

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz, Eintrag „Geschwister-Brengel-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:LambsheimLand Rheinland-PfalzMildtätigkeitGemeinnützige StiftungStiftung des privaten RechtsAnerkannt 2005