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Adalbert und Jeanette Sickinger-Stiftung

Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in München · anerkannt 1932

gemeinnützig

Satzungszweck

Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Beihilfen für Familien und Witwen von Beschäftigten im öffentlichen Dienst, Künstlern und Gewerbetreibenden in München

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Mildtätigkeit

Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

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Anschrift und Kontakt

Anschrift

Orleansplatz 11
81667 München

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Die Stiftung wird von den Organen der Landeshauptstadt München nach den jeweils gültigen stiftungs- und kommunalrechtlichen Normen verwaltet und vertreten.

Organe

Landeshauptstadt München

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

StifterEhegatten Adalbert und Jeanette Sickinger (Nachlass)
Anerkennung19.10.1932
RechtsformStiftung des bürgerlichen Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Wenn Sie eine Förderung suchen

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

Innerhalb von Bayern ist dieser Eintrag einer von 4.954. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

In München sind insgesamt 1.186 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Die Anerkennung im Jahr 1932 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

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Quelle und Datenstand

Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Bayern. Stand der Quelle: 2026-05-04T10:43:05. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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