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H. u. G. Wessel Stiftung

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die H. u. G. Wessel Stiftung ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Rosenheim.[1] Sie ist seit 2004 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Gesundheit, Mildtätigkeit und Soziales & Wohlfahrt.

Wofür diese Stiftung da ist

Förderung der Gesundheitspflege und der Wohlfahrtspflege sowie gemeinnütziger Organisationen und von i.S.d. § 53 Nr. 1 AO bedürftigen Personen in der Stadt und im Landkreis Rosenheim, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Gesundheit: der Hintergrund

Stiftungen im Gesundheitsbereich fördern medizinische Forschung, unterstützen Kliniken und Hospize, finanzieren Hilfsmittel oder begleiten Patientinnen und Patienten und deren Angehörige. Grundlage ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens nach § 52 Abs. 2 Nr. 3 der Abgabenordnung.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

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Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Die Stiftung wird von den Organen der Stadt Rosenheim vertreten und verwaltet.

Organe

Organe der Stadt Rosenheim

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Fördert diese Stiftung?

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

In Rosenheim sind insgesamt 35 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Das Land Bayern führt 4.954 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Mit der Anerkennung 2004 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bayern, Eintrag „H. u. G. Wessel Stiftung“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 04.05.2026. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:RosenheimLand BayernGesundheitMildtätigkeitSoziales & WohlfahrtGemeinnützige StiftungStiftung des öffentlichen RechtsAnerkannt 2004