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Hamburgische Stiftung für Schwerhörige und Ertaubte

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gemeinnützig

Die Hamburgische Stiftung für Schwerhörige und Ertaubte ist eine Stiftung mit Sitz in Hamburg.[1] Sie ist seit 1991 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Soziales & Wohlfahrt.

Stiftungszweck

Förderung der Hilfe für Behinderte durch die Förderung der Interessen schwerhöriger und ertaubter Menschen. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Aufklärung der Öffentlichkeit über die Probleme der Schwerhörigen und Ertaubten, Unterstützung gemeinnütziger und rehabilitativer Einrichtungen zum Wohle Schwerhöriger und Ertaubter, Förderung kultureller, kirchlicher, sportlicher und sonstiger Veranstaltungen, die dem Wohle der Schwerhörigen und Ertaubten dienlich sind, Einflußnahme auf die technische Entwicklung von Hörhilfen und Zusatzgeräten, Zusammenarbeit mit anderen Verbänden und Einrichtungen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hamburg, Eintrag „Hamburgische Stiftung für Schwerhörige und Ertaubte“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

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