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Hedwig-Nordhusen-Stiftung

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Die Hedwig-Nordhusen-Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Hamburg.[1] Sie ist seit 2004 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Kunst & Kultur und Mildtätigkeit.

Zweck laut Satzung

Materielle Förderung der Erziehung und Bildung für Schülerinnen und Schüler des Emilie-Wüstenfeld-Gymnasiums in Hamburg, einerseits durch Einzelförderung für begabte, fleißige und wirtschaftlich bedürftige Schüler/innen, andererseits durch Gruppenförderung (Schule, Klassenverband, Schülergruppen); insbesondere durch Anschaffung und Ausleihen von Schulbüchern, Zuschüsse zu den Kosten von Klassenreisen, Anschaffung und Ausleihen von Musikinstrumenten, Anschaffung notwendiger Kleidung und ähnliche Förderungsmöglichkeiten.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung tun

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

In Hamburg sind insgesamt 1.419 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Von den 1.419 Stiftungen mit Sitz in Hamburg verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Mit der Anerkennung 2004 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hamburg, Eintrag „Hedwig-Nordhusen-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:HamburgLand HamburgBildung & ErziehungKunst & KulturMildtätigkeitStiftung des privaten RechtsAnerkannt 2004