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Helmut Kreutz - EBS Stiftung

Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Wernigerode · anerkannt 2005

gemeinnützig

Satzungszweck

Zweck der Stiftung ist die fach- und sachgerechte Förderung und Unterstützung von Projekten für die Begegnung von behinderten Menschen, insbesondere von Blinden, Sehbehinderten, Hörsehbehinderten, Taubblinden und Sehenden sowie solchen mit zusätzlichen Behinderungen.
Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
a. Zuwendungen an Gemeinden aus Kirchen, die der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) angehören, und an gemeinnützige Vereinigungen für konkrete Maßnahmen zur Inklusion von Schwerbehinderten, vor allem von Blinden und Sehbehinderten in das Gemeinde- und allgemeine Leben,
b. Zuwendungen an Gemeinden aus Kirchen, die der ACK angehören, und an andere gemeinnützig wirkende juristische Personen, die Begegnungen von Blinden und Sehbehinderten untereinander und mit nicht behinderten Menschen veranstalten,
c. Projekte, deren Ziel es ist, Blinde, Seh- und andere Behinderte seelsorgerlich zu betreuen und ihnen die Teilhabe am öffentlichen Leben zu erleichtern,
d. Förderung von Öffentlichkeitsarbeit zur Inklusion von Blinden, Seh- und anderweitig Behinderten, insbesondere im Raum der christlichen Kirchen
e. Hilfe im Sinne des Stiftungszwecks für schwerbehinderte Personen im Ausnahmefall“.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Mildtätigkeit

Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

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Sitz und Erreichbarkeit

Anschrift

Pulvergarten 2
38855 Wernigerode

Gremien und Vertretung

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2005
Anerkennung03.11.2005
RechtsformStiftung des bürgerlichen Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Wenn Sie eine Förderung suchen

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

Von den 14 Stiftungen mit Sitz in Wernigerode verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Das Land Sachsen-Anhalt führt 374 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Mit der Anerkennung 2005 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Sachsen-Anhalt. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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