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Johann-Isaak-von-Gerning-Stiftung. Stiftung für Kunst und Kultur im Hochtaunuskreis

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gemeinnützig

Die Johann-Isaak-von-Gerning-Stiftung. Stiftung für Kunst und Kultur im Hochtaunuskreis ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Bad Homburg v.d.Höhe.[1] Sie ist seit 2008 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Kunst & Kultur.

Satzungszweck

Zweck der Stiftung ist die Förderung der Kunst und Kultur und der Denkmalpflege im Sinne des § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 und 6 der AO im Gebiet des Hochtaunuskreises und mit Bezug zu diesem.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Kunst & Kultur

Kulturstiftungen erhalten Sammlungen, betreiben Museen, fördern Musik, Theater, Literatur und bildende Kunst oder vergeben Preise und Stipendien an Künstlerinnen und Künstler. Die Förderung von Kunst und Kultur ist in § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung als gemeinnütziger Zweck genannt.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

Alle 6.846 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Herr Ulrich Krebs (Vorsitzender), Herr Thorsten Schorr (stellvertretender Vorsitzender)

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Antrag und Förderpraxis

Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.

Das Land Hessen führt 3.154 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

In Bad Homburg v.d.Höhe sind insgesamt 23 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Mit der Anerkennung 2008 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hessen, Eintrag „Johann-Isaak-von-Gerning-Stiftung. Stiftung für Kunst und Kultur im Hochtaunuskreis“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:Bad Homburg v.d.HöheLand HessenKunst & KulturGemeinnützige StiftungStiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 2008