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Stiftung Christlicher Hilfsbund

Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Bad Homburg v.d.Höhe · anerkannt 2004

gemeinnützig

Zweck laut Satzung

1. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige religiöse Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegüngstigte Zwecke der Abgabenordnung (§ 51 ff.AO) 2. Zweck der Stiftung ist die Mittelbeschaffung zur finanziellen Förderung anderer Körperschaften, die christliche Missions- und Diakoniearbeit im In- und Ausland, insbesondere gegenüber Menschen in Not in Ländern des Orients, betreiben

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Mildtätigkeit

Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

Alle 6.955 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Adresse und Kontaktwege

Anschrift

Friedbergerstr. 101
61350 Bad Homburg v.d.Höhe

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Herr Daniel Geiss (Vorsitzender), Herr Dr. (Unisa) Andreas Baumann (Geschäftsführer), Herr Simon Happel, Herr Jürgen Kuhne, Herr Thomas Giebel, Herr Gerhard Wolf

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

StifterChristlicher Hilfsbund im Orient e.V.
Gegründet2004
Anerkennung09.11.2004
RechtsformStiftung des bürgerlichen Rechts
StiftungsaufsichtRegierungspräsidium Darmstadt
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Förderung beantragen

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Das Land Hessen führt 3.154 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Hessen ist dieser Eintrag einer von 3.154. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Mit der Anerkennung 2004 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Quelle und Datenstand

Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hessen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Weitere Einträge im Verzeichnis