Stiftung Maria-Ward-Schule Bad Homburg v.d.H.
Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Bad Homburg v.d.Höhe · anerkannt 1999
Der Stiftungszweck im Wortlaut
schulische Bildung u. Erziehung junger Menschen auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes u. Weltverständnisses, wie es in der Tradition des Instituts Beatae Marie Virginis - Maria-Ward-Schwestern - ausgeprägt ist
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Stiftungen für Bildung & Erziehung: der Hintergrund
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.
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Wo die Stiftung erreichbar ist
Anschrift
Weinbergsweg 60
61348 Bad Homburg v.d.Höhe
Erreichbarkeit
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Herr Roland Kölsch (Vorstandsvorsitzender), Frau Dr. Leonie Fuhrmann (Schulleiterin), Herr Hans-Josef Schmitz
Organe
Vorstand
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Stifter | - Congregatio Jesu CJ - Bistum Limburg - Hochtaunuskreis - Stadt Bad Homburg v.d.H. |
|---|---|
| Anerkennung | 22.03.1999 |
| Rechtsform | Stiftung des bürgerlichen Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Regierungspräsidium Darmstadt |
| Gemeinnützigkeit | aus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es |
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Das Land Hessen führt 3.154 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
Innerhalb von Hessen ist dieser Eintrag einer von 3.154. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
Mit der Anerkennung 1999 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.
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Quelle und Datenstand
Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hessen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
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