Lilly Deutschland Stiftung
Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Bad Homburg v.d.Höhe · anerkannt 1992
Satzungszweck
(1) Die Stiftung verfolgt unmittelbar und ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Sie hat zum Ziel, aus den Vermögenserträgen die Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet des Gesundheitswesens, insbesondere auf dem Gebiet der Humanmedizin und Tiergesundheit, der Gesundheitsökonomie, Versorgungs- und Gesundheitssystemforschung zu fördern. Ebenso wird die Bildung und Fortbildung von Personen, insbesondere in den vorgenannten Bereichen, gefördert. Die Stiftung kann immer im Rahmen der steuerlichen Anerkennung Institutionen und Personen, sowohl im Inland als auch im Ausland, fördern. (2) Die Stiftungszwecke werden insbesondere verwirklicht im Bereich der Wissenschaft und Forschung durch - die Förderung von Forschungsvorhaben und wissenschaftlichen Arbeiten von Wissenschaftlern und Studenten durch Stipendien sowie durch Kommunikation der Ergebnisse - die Auszeichnung wissenschaftlich hervorragender Leistungen von Wissenschaftlern und Studenten durch Preisvergaben im Bereich der Bildung und Fortbildung durch - die Förderung von Gastprofessuren, Kolloquien und Tagungen sowie Gastvorträgen -die Vergabe von Stipendien für besonders begabte Wissenschaftler und Studenten (3) Aus den Vermögenserträgen sind ebenfalls die Kosten zu tragen, die bei der Verwaltung der Stiftung im Zusammenhang mit der Projektauswahl oder Förderung entstehen. (4) Die Stiftung ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (5) Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Stiftungsleistungen besteht nicht.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Einordnung: Bildung & Erziehung
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.
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Sitz und Erreichbarkeit
Anschrift
Werner-Reimers-Straße 2 -4
61352 Bad Homburg v.d.Höhe
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Herr Dr. Alexander Horn, Herr Markus Felten (Vorsitzender), Frau Dr. Isabella Erb-Hermann, Frau Kaya Kinkel, Herr Prof. Dr. Matthias Rose
Organe
Vorstand
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Anerkennung | 15.10.1992 |
|---|---|
| Rechtsform | Stiftung des bürgerlichen Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Regierungspräsidium Darmstadt |
| Gemeinnützigkeit | aus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es |
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Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.
Diese Stiftung gehört zu den 23 in Bad Homburg v.d.Höhe erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.
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Mit der Anerkennung 1992 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.
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Woher diese Daten stammen
Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hessen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
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