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Jutta & Reinhard Turnwald Stiftung

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gemeinnützig

Die Jutta & Reinhard Turnwald Stiftung ist eine Stiftung mit Sitz in Pirmasens.[1] Sie ist seit 2013 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Wissenschaft & Forschung.

Stiftungszweck

(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (2) Zweck der Stiftung sind vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Mittel: a) die Förderung der Aus- und Weiterbildung, die Förderung des Bildungswesens sowie die Beteiligung an nationalen und internationalen Veranstal-tungen und Durchführung von Veranstaltungen zur Verbesserung der Toleranz und Völkerverständigung b) die Förderung der medizinischen Forschung c) die Förderung von Kunst-, Kultur und Sportveranstaltungen. (3) Die Stiftung verfolgt ihre Ziele insbesondere durch: a) die Vergabe von Stipendien, der Auszeichnung von besonderen Leistungen auf dem Gebiet der Wissenschaft und Forschung sowie der finanziellen Unterstützung von Forschung und Entwicklung b) die finanzielle Unterstützung von Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Medizin und Medizintechnik c) die finanzielle Unterstützung sowie die eigene Durchführung von Kunst und Kulturveranstaltungen in der Stadt Pirmasens sowie die finanzielle Unter-stützung von Breitensportveranstaltungen in der Stadt Pirmasens. (4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. (5) Mittel der Stiftung werden nur für den satzungsgemäßen Zweck verwendet. Den durch diese Stiftung Begünstigten steht aufgrund dieser Satzung ein Rechtsanspruch auf Leistungen aus der Stiftung nicht zu. (6) Im Rahmen der genannten Zwecke können auch Projekte im Ausland gefördert werden. (7) Bei allen geförderten Projekten solle eine konzeptionelle Mitgestaltung bzw. Einflussnahme von Seiten der Stiftung gewährleistet sein. (8) Die Stiftung kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben Hilfspersonen bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnehmen kann. (9) Die Stiftung kann gemäß § 58 Nummern 1 und 2 Abgabenordnung (AO) ihre Mittel teilweise einer anderen ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken zuwenden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Gremien und Vertretung

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

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Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz, Eintrag „Jutta & Reinhard Turnwald Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

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