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Karl Familienstiftung II

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

Familienstiftung

Die Karl Familienstiftung II ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Deggendorf.[1] Sie ist seit 2022 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Familie & privatnützig.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Förderung und Unterstützung der gemeinsamen Tochter der Stifter, Frau Manuela Karl-Knon, und deren leibliche Abkömmlinge.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Familie & privatnützig tun

Familienstiftungen dienen dem Unterhalt und der Versorgung einer bestimmten Familie oder dem Zusammenhalt eines Unternehmens in Familienhand. Sie verfolgen keine gemeinnützigen Zwecke und sind deshalb steuerlich anders behandelt als gemeinnützige Stiftungen.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

Alle 2.543 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es die Stiftung allein. Im Übrigen wird die Stiftung durch beide Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten.

Organe

Stiftungsvorstand und Stiftungsrat

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Fördert diese Stiftung?

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Innerhalb von Bayern ist dieser Eintrag einer von 4.954. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Von den 16 Stiftungen mit Sitz in Deggendorf verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Das Anerkennungsjahr 2022 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bayern, Eintrag „Karl Familienstiftung II“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 22.12.2022. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Quellenabgleich am 28. August 2026: nach unseren Quellen nicht als gemeinnützig geführt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:DeggendorfLand BayernFamilie & privatnützigFamilienstiftungStiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 2022