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Karolin und Johann Jakob Rumpf-Stiftung

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

Familienstiftung

Die Karolin und Johann Jakob Rumpf-Stiftung ist eine Familienstiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Karlsruhe.[1] Sie ist seit 1968 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Familie & privatnützig.

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Den Stifter, seine Ehefrau und seine ehelichen Abkömmlinge und deren Ehegatten sowie deren eheliche gemeinschaftliche Abkömmlinge in gerader Linie im Falle unverschuldeter Not, insbesondere in Fällen der Unmöglichkeit des Gelderwerbs durch Arbeitslosigkeit, Krankheit usw. zu unterstützen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Familie & privatnützig

Familienstiftungen dienen dem Unterhalt und der Versorgung einer bestimmten Familie oder dem Zusammenhalt eines Unternehmens in Familienhand. Sie verfolgen keine gemeinnützigen Zwecke und sind deshalb steuerlich anders behandelt als gemeinnützige Stiftungen.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

Alle 2.543 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Herr Frank Winkenwerder, Herr Mathias Rumpf, Herr Dr. Eckard Rumpf

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Innerhalb von Hessen ist dieser Eintrag einer von 3.154. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

In Karlsruhe sind insgesamt 100 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Die Anerkennung im Jahr 1968 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hessen, Eintrag „Karolin und Johann Jakob Rumpf-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:KarlsruheLand HessenFamilie & privatnützigFamilienstiftungFamilienstiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 1968