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Maresa Harting-Hertz Familienstiftung

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Familienstiftung

Die Maresa Harting-Hertz Familienstiftung ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in München.[1] Sie ist seit 2016 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Familie & privatnützig.

Stiftungszweck

Die Maresa-Hertz-Familienstiftung soll den folgenden Zwecken dienen: (a) Die Stiftung soll sicherstellen, dass das unternehmerische Vermögen der Familie Harting, zurezeit insbesondere die HARTING AG & Co. KG mit Sitz in Espelkamp, eingetragen im Hndelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter der Nummer HRA 9021, als unabhängiges Familienunternehmen fortgeführt wird. Satz 1 gilt entsprechend für (aa) eventuelle weitere, zu einem späteren Zeitpunkt im Wege der Zustiftung eingebrachte Beteiligungen, (bb) eine gegebenenfalls aufgrund eines Rechtsformwechsels, einer Umwandlung, einer Ausgliederung oder eines anderen Vorgangs nach dem Umwandlungsgesetz oder (cc) eine aufgrund einer anderen Gestaltung an die rechtliche oder/und wirtschaftliche Stelle der HARTING AG & Co. KG oder ihrer Rechtsnachfolgerin tretende unternehmerische Beteiligung, ohne dass dieses Unternehmen selbst Rechtsnachfolgerin der HARTING AG & Co. KG ist – nachfolgend für alle Varianten auch kurz: „HAG“ oder „unternehmerisches Vermögen“ –. Nur rein vorsorglich wird klargestellt, dass eine Veräußerung von Teilbereichen des Unternehmens/der Unternehmensgruppe oder der Wechsel in andere Geschäftsfelder durch die Geschäftsführung der HAG, soweit nach dem Gesellschaftsvertrag der HAG zulässig, durch Satz 1 und 2 keineswegs ausgeschlossen werden soll. (b) Die Stiftung soll sicherstellen, dass die Destinatäre dauerhaft entscheidenden Einfluss auf das unternehmerische Vermögen der Familie Harting als unabhängiges Familienunternehmen im Sinne von § 2 Absatz 1 Buchst. a dieser Satzung haben. (c) Die Geschäftsleitung der HAG hat die in der Präambel genannten Visionen und Unternehmensziele konsequent zu beachten, dauerhaft anzustreben und bestmöglich umzusetzen; die Stiftung wird von der Stifterin darauf verpflichtet, dies mittels ihres Einflusses auf die HAG zu gewährleisten. (d) Die Stiftung soll die Destinatäre finanziell unterstützen. (e) Die Stiftung soll das Bewusstsein familiärer Zusammengehörigkeit und den familiären Zusammenhalt unter den Destinatären fördern. (f) Die Stiftung kann selbständiges unternehmerisches Engagement der Destinatäre durch entsprechende zweckgebundene Ausschüttungen fördern. In diesem Fall hat der geförderte Destinatär den zweckentsprechenden Einsatz der Ausschüttung auf Anforderung des Stiftungsvorstands zu belegen. (g) Innerhalb der Höchstgrenzen des § 9 Absatz 1 Nummer 2 Körperschaftsteuergesetz – KStG – kann die Stiftung bis maximal zehn Prozent ihres Einkommens für Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung verwenden. Unbeschadet der steuerlichen Abzugsfähigkeit kann die Stiftung einen Teil ihres Einkommens für Mitgliedsbeiträge an Körperschaften im Sinne von § 9 Absatz 1 Satz 8 KStG oder für Aufwendungen im Zusammenhang mit Sponsoring-Maßnahmen im Sinne von Ziffer 7. zu § 64 Abs. 1 AEAO in der Fassung des BMF-Schreibens vom 26. Januar 2016 verwenden; die Höchstgrenze nach § 2 Absatz 1 Buchstabe f Satz 1 dieser Satzung darf in Summe mit den abzugsfähigen Ausgaben nicht überschritten werden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Vorstand. Er ist das vertretungsberchtigte Organ der Stiftung (§§ 86, 26 BGB). Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Besteht der Vorstand aus mehr als einem Mitglied, führen die Vorstandsmitglieder die Geschäfte des Vorstands gemeinschaftlich und in gemeinsamer Vertretung; die Stiftung wird in diesem Fall durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten.

Organe

Vorstand, Destinärsversammlung und ggf. Destinärsrat

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bayern, Eintrag „Maresa Harting-Hertz Familienstiftung“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 04.05.2026. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Quellenabgleich am 28. August 2026: nach unseren Quellen nicht als gemeinnützig geführt. Status selbst prüfen.

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Kategorien:MünchenLand BayernFamilie & privatnützigFamilienstiftungStiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 2016