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Stiftung der Deutschen Polizeigewerkschaft

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gemeinnützigkommunale Stiftung

Die Stiftung der Deutschen Polizeigewerkschaft ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in München.[1] Sie ist seit 1997 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Mildtätigkeit.

Satzungszweck

Zweck der Stiftung ist, Beschäftigte und Versorgungsempfänger der Polizei und der Sicherheitsbehörden in der Bundesrepublik Deutschland oder deren Hinterbliebene (Witwen, Waisen), die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind, selbstlos zu unterstützen. Die Unterstützung erfolgt in Form von Naturalleistungen und einmaligen oder wiederkehrenden Zuwendungen. Die Begünstigten müssen die Voraussetzungen des § 53 AO erfüllen (§ 2 Sätze 1 bis 3 der Stiftungssatzung).

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Mildtätigkeit als Stiftungszweck

Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

Alle 6.956 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Vertretungsberechtigtes Organ der Stiftung ist der Vorstand. Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich (§ 7 Abs. 3 Satz 1 der Stiftungssatzung). Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt (§ 7 Abs. 3 Satz 2 der Stiftungssatzung). Der Vorstand besteht aus drei Personen. Die Mitglieder des Vorstandes werden vom Beirat für einen Zeitraum von 4 Jahren gewählt (§ 6 Abs. 1 Sätze 1 und 2 der Stiftungssatzung).

Organe

Stiftungsvorstand und Stiftungsbeirat

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Wenn Sie eine Förderung suchen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

In München sind insgesamt 1.319 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Diese Stiftung gehört zu den 1.319 in München erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Die Anerkennung im Jahr 1997 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bayern, Eintrag „Stiftung der Deutschen Polizeigewerkschaft“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 04.05.2026. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:MünchenLand BayernMildtätigkeitKommunale StiftungGemeinnützige StiftungStiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 1997