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Living Bauhaus Kunststiftung

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die Living Bauhaus Kunststiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Berlin.[1] Sie wurde 2017 errichtet. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Kunst & Kultur und Wissenschaft & Forschung.

Wofür diese Stiftung da ist

Ausschließlicher und unmittelbarer Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur, Bildung und Erziehung sowie Wissenschaft und Forschung.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Antrag und Förderpraxis

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Von den 1.230 Stiftungen mit Sitz in Berlin verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Innerhalb von Brandenburg ist dieser Eintrag einer von 370. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Brandenburg, Eintrag „Living Bauhaus Kunststiftung“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 20.08.2026. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.