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M. Wirth Familienstiftung

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erloschenFamilienstiftung

Die M. Wirth Familienstiftung ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in München.[1] Sie ist seit 2017 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Familie & privatnützig. Im Verzeichnis ist sie als erloschen geführt.

Wofür diese Stiftung da ist

Die Stiftung soll den Zweck haben, den Stifter, dessen Ehefrau, die leiblichen Kinder des Stifters, sowie die weiteren leiblichen Nachkommen des Stifters ("Stifterfamilie") in allen Lebenslagen ideell sowie materiell zu unterstützen und fördern.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Familie & privatnützig

Familienstiftungen dienen dem Unterhalt und der Versorgung einer bestimmten Familie oder dem Zusammenhalt eines Unternehmens in Familienhand. Sie verfolgen keine gemeinnützigen Zwecke und sind deshalb steuerlich anders behandelt als gemeinnützige Stiftungen.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 2.543 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Durch den Stiftungsvorstand; dieser vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Der Vorsitzende des Stiftungsvorstandes ist stets alleinvertretungsberechtigt

Organe

Stiftungsvorstand & Familienversammlung

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Von den 1.186 Stiftungen mit Sitz in München verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Das Land Bayern führt 4.954 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Seit 2017 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bayern, Eintrag „M. Wirth Familienstiftung“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 02.09.2025. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Quellenabgleich am 28. August 2026: nach unseren Quellen nicht als gemeinnützig geführt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:MünchenLand BayernFamilie & privatnützigFamilienstiftungStiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 2017