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Martin und Rita Ballauf-Stiftung

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gemeinnützig

Die Martin und Rita Ballauf-Stiftung ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in München.[1] Sie ist seit 2009 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Mildtätigkeit und Soziales & Wohlfahrt.

Wofür diese Stiftung da ist

Zweck der Stiftung ist die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Darüber hinaus fördert die Stiftung die Altenhilfe sowie die Hilfe für Behinderte. Zweck der Stiftung ist gemäß § 58 Nr. 1 AO auch die Beschaffung von Mitteln bzw. die finanzielle Förderung von anderen steuerbegünstigten Körperschaften, Anstalten und Stiftungen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts für Altenhilfe, Hilfe für Behinderte und Unterstützung von hilfsbedürftigen Personen i. S. des § 53 AO

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Mildtätigkeit

Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

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Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters der Stiftung. Jeweils zwei Mitglieder des Stiftungsvorstandes vertreten die Stiftung gemeinschaftlich. Der Stiftungsrat kann einzelnen Mitgliedern des Stiftungsvorstands - auch zeitlich und sachlich beschränkt - Einzelvertretungsbefugnis erteilen und diese von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien. Die Amtszeit der Mitglieder des Stiftungsvorstands beträgt drei Jahre.

Organe

Stiftungsvorstand, Stiftungsrat

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

Diese Stiftung gehört zu den 1.319 in München erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Von den 1.319 Stiftungen mit Sitz in München verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Die Anerkennung im Jahr 2009 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bayern, Eintrag „Martin und Rita Ballauf-Stiftung“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 04.05.2026. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:MünchenLand BayernMildtätigkeitSoziales & WohlfahrtGemeinnützige StiftungStiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 2009